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Weiterbildung

Gemäss den geltenden Bestimmungen haben alle dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden einen Vollzugskostenbeitrag von
0.7 Prozent (Lehrlinge CHF 5.00 pro Monat) zu bezahlen, der ihnen monatlich vom Lohn abgezogen wird.

Durch die Bezahlung des Vollzugskostenbeitrages kommen die Arbeitnehmenden in den Genuss von finanziellen Unterstützungsbeiträgen an die berufliche Aus- und Weiterbildung, die sie beantragen können.

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