Weiterbildung
Gemäss den geltenden Bestimmungen haben alle dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden einen Vollzugskostenbeitrag
von
0.7 Prozent (Lehrlinge CHF 5.00 pro Monat) zu bezahlen, der ihnen monatlich vom Lohn abgezogen
wird.
Durch die Bezahlung des Vollzugskostenbeitrages kommen die Arbeitnehmenden in den Genuss von
finanziellen Unterstützungsbeiträgen an die berufliche Aus- und Weiterbildung, die sie beantragen können.
Merkblatt Weiterbildung |